Sammlung von bathoryinc

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Paragon: Law Of The Blade
Paragon (DEU)
Law Of The Blade
CD (Limited Edition, Digipak)
Jahr Album 2002
Pearl Jam: Vs.
Pearl Jam (USA)
Vs.
CD
Jahr Album 1993
Pegazus: Breaking The Chains
Pegazus (AUS)
Breaking The Chains
CD (Digipak)
Jahr Album 1999
Perzonal War: Different But The Same
Perzonal War (DEU)
Different But The Same
CD (Limited Edition)
Jahr Album 2002
Perzonal War: Faces
Perzonal War (DEU)
Faces
CD (Limited Edition, Multimedia)
Jahr Album 2004
Perzonal War: When Times Turn Red
Perzonal War (DEU)
When Times Turn Red
CD (Digipak, Multimedia)
Jahr Album 2005
Pink Floyd: Ummagumma
Pink Floyd (GBR)
Ummagumma
2-LP (Re-Release, Gatefold)
Jahr Album 1969
Pink Floyd: Dark Side Of The Moon
Pink Floyd (GBR)
Dark Side Of The Moon
CD (Re-Release, Remastered)
Jahr Album 1973
Pink Floyd: Nice Pair, A
Pink Floyd (GBR)
A Nice Pair
2-LP (Compilation, Gatefold)
Jahr Album 1974
Pink Floyd: Animals
Pink Floyd (GBR)
Animals
LP (Limited Edition, Gatefold, Pink Vinyl)
Jahr Album 1977
Pink Floyd: Wall, The
Pink Floyd (GBR)
The Wall
2-LP (Gatefold)
Jahr Album 1979
Pink Floyd: Works
Pink Floyd (GBR)
Works
CD (Compilation)
Jahr Album 1983

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Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.