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#1 29.03.2010 13:03:15

Shyclad
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Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Hallo, mir ist aufgefallen, dass in letzter Zeit gerade bei limitierten LPs oder auch Boxen oft einfach Abbildungen von der jeweiligen Plattenfirma übernommen werden, die auch eindeutig identifizierbar sind (z.B. Cover mit LP darunter).
Ich würde sagen, dass sowas eine Urheberrechtsverletzung darstellt und wäre vorsichtig damit (bzw. würde die nie verwenden). Wenn nur das Covermotiv abgebildet ist, ist es natürlich schwierig, zu beweisen, dass das ein geklautes Foto ist, da habe ich auch keine Bedenken (aber ich mache grundsätzlich selbst einen Scan oder ein Foto vom Cover meiner Tonträger), aber bei manchen ist halt wirklich eindeutig zu erkennen, dass das keine eigenen Fotos sind.
Wie seht ihr das? Weiß da jemand genauer über dir Rechslage bescheid? (vielleicht mit Paragraph dazu)

Außerdem finde ich, dass fürs "Coverbild" sowieso nur das Cover (bzw. bei Pappschubern eben der Schuber) abgebildet werden sollte, für den Tonträger und irgendwelche Bonusteile wie Poster etc. oder den Inhalt von Box-Sets gibt es ja schließlich extra "weitere Bilder". So habe ich jedenfalls die "Richtlinien" für die Bilder hier immer verstanden und außerdem sieht's so ja auch besser und übersichtlicher aus.

Beitrag geändert von Shyclad (29.03.2010 23:34:23)

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#2 29.03.2010 13:25:58

RizzoXXX
Rotzbua
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Beiträge: 7.851

Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Shyclad schrieb:

Außerdem finde ich, dass fürs "Coverbild" sowieso nur das Cover (bzw. bei Pappschubern eben der Schuber) abgebildet werden sollte, für den Tonträger und irgendwelche Bonusteile wie Poster etc. oder den Inhalt von Box-Sets gibt es ja schließlich extra "weitere Bilder". So habe ich jedenfalls die "Richtlinien" für die Bilder hier immer verstanden und außerdem sieht's so ja auch besser und übersichtlicher aus.

da bin ich ganz deiner Meinung. Denke das Wort Coverbild erklärt sich von selbst, da haben Poster, Patches, Tassen.... meiner Meinung nach nichts verloren. Sowas gehört in die "Weiteren Bilder". Meistens ist das Cover auf diesen Bildern dann so klein abgebildet das man es überhaupt nicht mehr erkennt.

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#3 29.03.2010 18:48:30

prankowski666
¡Viva la reacción!
Ort: Wuppertal
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Bilder mit ersichtlichem Copyright stellen in der Tat eine Urheberrechtsverletzung dar und dürfen hier nicht verwendet werden. Leider gibt es in unserem schönen Lande auch schon Anwälte, die sich mit genau so einem Sch... den Lebensunterhalt verdienen.

Das ist u. a. auch genau der Grund, warum wir so hinterher sind, hier z. B. 'ausgeliehene' Ebay-Cover zu eliminieren...

Und als Coverbild sollte in der Tat nur die Frontansicht der Außenverpackung verwendet werden und keine Wohnzimmer-Bilder u. ä. Mehr dazu hier: http://www.musik-sammler.de/wiki/index. … 2F_Artwork

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#4 29.03.2010 19:03:56

Sauerkraut Män
Mauerkraut Sän.
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Shyclad schrieb:

Außerdem finde ich, dass fürs "Coverbild" sowieso nur das Cover (bzw. bei Pappschubern eben der Schuber) abgebildet werden sollte, für den Tonträger und irgendwelche Bonusteile wie Poster etc. oder den Inhalt von Box-Sets gibt es ja schließlich extra "weitere Bilder". So habe ich jedenfalls die "Richtlinien" für die Bilder hier immer verstanden und außerdem sieht's so ja auch besser und übersichtlicher aus.

aber sowas von 200%ig deiner Meinung!

Ganz ganz furchtbar schlimm find ich ja auch wie die Leute teilweise die Platten fotografieren... da ist das viereck dann nicht komplett ausgefüllt und man sieht noch einen Teil des Laminatbodens oder der Wand, während man auf die grandiose Idee kommt, das Vinyl auch noch so schön halb aus dem Sleeve platziert abzulichten... sowas geht überhaupt net, finde ich!!

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#5 30.03.2010 09:12:27

Rachsucht
Mitglied
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

prankowski666 schrieb:

Bilder mit ersichtlichem Copyright stellen in der Tat eine Urheberrechtsverletzung dar und dürfen hier nicht verwendet werden.

Und als Coverbild sollte in der Tat nur die Frontansicht der Außenverpackung verwendet werden und keine Wohnzimmer-Bilder u. ä. Mehr dazu hier: http://www.musik-sammler.de/wiki/index. … 2F_Artwork

Da es hier um ein Bild aus meinem Aufgabenbereich geht, will ich auch dieses mal als Musterbeispiel nennen.
Folgendes Bild ist unerwünscht:
http://www.musik-sammler.de/cover/469000/468729.jpg

Bitte Statement, ob das wirklich gegen Urheberrechte verstößt. Falls ja, weiß ich auch direkt für weitere Uploads bescheid.
Momentan sehe ich hier allerdings keinen Handlungsbedarf, da weder Logo vom Label, Webshop oder weiß der Geier noch zu sehen ist.

Danke für den Support im Vorfeld.
Grüße

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#6 30.03.2010 09:26:27

Ollie
Kaufen, kaufen jeden Tag nur kaufen.
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

oder dieshier:

119262.jpg

http://www.musik-sammler.de/media/119262

Beitrag geändert von Ollie (30.03.2010 09:27:26)

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#7 30.03.2010 09:53:29

prankowski666
¡Viva la reacción!
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Rachsucht schrieb:
prankowski666 schrieb:

Bilder mit ersichtlichem Copyright stellen in der Tat eine Urheberrechtsverletzung dar und dürfen hier nicht verwendet werden.

Und als Coverbild sollte in der Tat nur die Frontansicht der Außenverpackung verwendet werden und keine Wohnzimmer-Bilder u. ä. Mehr dazu hier: http://www.musik-sammler.de/wiki/index. … 2F_Artwork

Da es hier um ein Bild aus meinem Aufgabenbereich geht, will ich auch dieses mal als Musterbeispiel nennen.
Folgendes Bild ist unerwünscht:
http://www.musik-sammler.de/cover/469000/468729.jpg

Bitte Statement, ob das wirklich gegen Urheberrechte verstößt. Falls ja, weiß ich auch direkt für weitere Uploads bescheid.
Momentan sehe ich hier allerdings keinen Handlungsbedarf, da weder Logo vom Label, Webshop oder weiß der Geier noch zu sehen ist.

Danke für den Support im Vorfeld.
Grüße

Erkennbar gegen ein Urheberrecht verstößt das nicht, da Du das Bild theoretisch ja auch selbst hättest anfertigen können (auch wenn jeder sieht, daß dem nicht so ist).

Allerdings entspricht es nicht unserer Richtlinie, als Cover-Grafik auch nur eine Abbildung desselben zu verwenden. Von daher muß das jetzige Bild unter 'Weitere Bilder' verschoben werden und das Cover neu hochgeladen werden.

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#8 30.03.2010 11:36:35

Morgoth
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

.

Beitrag geändert von Morgoth (13.09.2015 12:10:09)

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#9 30.03.2010 14:27:06

Rachsucht
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

prankowski666 schrieb:
Rachsucht schrieb:
prankowski666 schrieb:

Bilder mit ersichtlichem Copyright stellen in der Tat eine Urheberrechtsverletzung dar und dürfen hier nicht verwendet werden.

Und als Coverbild sollte in der Tat nur die Frontansicht der Außenverpackung verwendet werden und keine Wohnzimmer-Bilder u. ä. Mehr dazu hier: http://www.musik-sammler.de/wiki/index. … 2F_Artwork

Da es hier um ein Bild aus meinem Aufgabenbereich geht, will ich auch dieses mal als Musterbeispiel nennen.
Folgendes Bild ist unerwünscht:
http://www.musik-sammler.de/cover/469000/468729.jpg

Bitte Statement, ob das wirklich gegen Urheberrechte verstößt. Falls ja, weiß ich auch direkt für weitere Uploads bescheid.
Momentan sehe ich hier allerdings keinen Handlungsbedarf, da weder Logo vom Label, Webshop oder weiß der Geier noch zu sehen ist.

Danke für den Support im Vorfeld.
Grüße

Erkennbar gegen ein Urheberrecht verstößt das nicht, da Du das Bild theoretisch ja auch selbst hättest anfertigen können (auch wenn jeder sieht, daß dem nicht so ist).

Allerdings entspricht es nicht unserer Richtlinie, als Cover-Grafik auch nur eine Abbildung desselben zu verwenden. Von daher muß das jetzige Bild unter 'Weitere Bilder' verschoben werden und das Cover neu hochgeladen werden.

Danke für die Antwort.
Direkt mal die nächste Frage, fürs Verständnis:
Wie geht man mit Compilations um, die ein besonderes Layout haben? Beispielsweise "Holzbox"en? Muss man diese auch abfotografieren, mit dem dollen Laminat oder der Raufasertapete?

Grüße

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#10 30.03.2010 14:38:33

prankowski666
¡Viva la reacción!
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Rachsucht schrieb:
prankowski666 schrieb:
Rachsucht schrieb:

Da es hier um ein Bild aus meinem Aufgabenbereich geht, will ich auch dieses mal als Musterbeispiel nennen.
Folgendes Bild ist unerwünscht:
http://www.musik-sammler.de/cover/469000/468729.jpg

Bitte Statement, ob das wirklich gegen Urheberrechte verstößt. Falls ja, weiß ich auch direkt für weitere Uploads bescheid.
Momentan sehe ich hier allerdings keinen Handlungsbedarf, da weder Logo vom Label, Webshop oder weiß der Geier noch zu sehen ist.

Danke für den Support im Vorfeld.
Grüße

Erkennbar gegen ein Urheberrecht verstößt das nicht, da Du das Bild theoretisch ja auch selbst hättest anfertigen können (auch wenn jeder sieht, daß dem nicht so ist).

Allerdings entspricht es nicht unserer Richtlinie, als Cover-Grafik auch nur eine Abbildung desselben zu verwenden. Von daher muß das jetzige Bild unter 'Weitere Bilder' verschoben werden und das Cover neu hochgeladen werden.

Danke für die Antwort.
Direkt mal die nächste Frage, fürs Verständnis:
Wie geht man mit Compilations um, die ein besonderes Layout haben? Beispielsweise "Holzbox"en? Muss man diese auch abfotografieren, mit dem dollen Laminat oder der Raufasertapete?

Grüße

Als 1. Bild ist immer die Außenansicht der äußeren Verpackung zu verwenden. Im Falle einer mit Rauhfaser tapezierten Holzbox (...?? tongue) ist also ein Bild von deren Front zu verwenden, ja.

Siehe auch hier: http://www.musik-sammler.de/wiki/index. … 2F_Artwork

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#11 30.03.2010 19:32:40

Shyclad
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Rachsucht schrieb:
prankowski666 schrieb:

Bilder mit ersichtlichem Copyright stellen in der Tat eine Urheberrechtsverletzung dar und dürfen hier nicht verwendet werden.

Und als Coverbild sollte in der Tat nur die Frontansicht der Außenverpackung verwendet werden und keine Wohnzimmer-Bilder u. ä. Mehr dazu hier: http://www.musik-sammler.de/wiki/index. … 2F_Artwork

Da es hier um ein Bild aus meinem Aufgabenbereich geht, will ich auch dieses mal als Musterbeispiel nennen.
Folgendes Bild ist unerwünscht:
http://www.musik-sammler.de/cover/469000/468729.jpg

Bitte Statement, ob das wirklich gegen Urheberrechte verstößt. Falls ja, weiß ich auch direkt für weitere Uploads bescheid.
Momentan sehe ich hier allerdings keinen Handlungsbedarf, da weder Logo vom Label, Webshop oder weiß der Geier noch zu sehen ist.

Danke für den Support im Vorfeld.
Grüße

Es ist zwar kein Copyright-Zeichen oder Ähnliches drauf, aber das braucht es auch nicht. Wenn man ein Bild gemacht hat, hat man automatisch das Urheberrecht daran und andere dürfen es nur auf ausdrückliche Genehmigung des Urhebers verwenden. Wenn der Urheber eines Fotos sein Bild irgendwo finden sollte, wird er es auch als seins identifizieren können, da keine Bilder aus unterschiedlichen Quellen genau identisch sein können - und dann kann er auch klagen. Solche Fälle hat's schon oft gegeben und der Kläger hat fast immer vor Gericht Recht bekommen - es gab sogar mal einen Fall, wo jemand extra seine Fotos auf eine Internet-Seite gestellt hat, bei der es wirkte, als dürften die öffentlich verwendet werden - und hat danach ständig nach seinen Bildern im Internet bei anderen gesucht, um dann etliche Gerichtsprozesse anzuzetteln - die er auch gewonnen hat.
Ich wäre daher generell sehr vorsichtig mit Bildern aus dem Netz, die mehr als nur das Cover zeigen (denn meist kann man seine eigenen Bilder schon eindeutig identifizieren) - Von den Musik-Sammler-Richtlinien für Cover jetzt mal abgesehen

Beitrag geändert von Shyclad (30.03.2010 19:40:04)

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#12 31.03.2010 21:44:20

letztesbiest
music maniac
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Webseite

Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Wie schaut es aus mit Bildern einer anderen Sammlungsverwaltungswebseite (dis****) oder Bildern von der Bandwebseite? Ist es erlaubt diese zu nutzen oder ist das auch nicht erwünscht?


Schöne Grüße
letztesbiest

Meine Sammlung     Zweitsammlung (For Sale)

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#13 01.04.2010 08:04:23

prankowski666
¡Viva la reacción!
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

letztesbiest schrieb:

Wie schaut es aus mit Bildern einer anderen Sammlungsverwaltungswebseite (dis****) oder Bildern von der Bandwebseite? Ist es erlaubt diese zu nutzen oder ist das auch nicht erwünscht?

Wenn die nicht offensichtlich geschützt sind, verwende die ruhig.

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#14 01.04.2010 08:14:36

Ollie
Kaufen, kaufen jeden Tag nur kaufen.
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Nicht richtig erlaubt ist die Verwendung von Scans mit erkennbaren eingebauten Kennzeichen.... eBay, Last.fm

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#15 01.04.2010 08:23:35

prankowski666
¡Viva la reacción!
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Ollie schrieb:

Nicht richtig erlaubt ist die Verwendung von Scans mit erkennbaren eingebauten Kennzeichen.... eBay, Last.fm

Das ist komplett verboten.

Nicht richtig erlaubt ist die Verwendung aller Bilder, deren Urheber Du nicht selbst bist, denen man aber diese Tatsache nicht ansieht... wink


Streng genommen ist richtig erlaubt nur, selbstgemachte Fotos zu verwenden.

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#16 01.04.2010 08:32:30

njdevil
Dänenkübel
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Die Freigabe zur Nutzung von Promomaterial (Künstlerbilder) von uns kontaktierter Label beinhaltet auch die Wiedergabe von Coverabbildungen. Ganz entscheidend ist in dem Zusammenhang übrigens, daß Wiedergabe nicht in "reproduktionsfähiger Qualität" geschieht (Größenbegrenzung), insofern habe ich eher Bauchschmerzen, wenn ich manche Bilder von CD oder DVD Covern sehe, die hier oft gedankenlos in Quadratmetergöße im Forum gepostet werden.


I got rhythm, I got music, I got my drums,
who could ask for anything more?
Dida  Dudel   Derbystadisdik

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#17 01.04.2010 15:43:45

Ollie
Kaufen, kaufen jeden Tag nur kaufen.
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

njdevil schrieb:

Die Freigabe zur Nutzung von Promomaterial (Künstlerbilder) von uns kontaktierter Label beinhaltet auch die Wiedergabe von Coverabbildungen. Ganz entscheidend ist in dem Zusammenhang übrigens, daß Wiedergabe nicht in "reproduktionsfähiger Qualität" geschieht (Größenbegrenzung), insofern habe ich eher Bauchschmerzen, wenn ich manche Bilder von CD oder DVD Covern sehe, die hier oft gedankenlos in Quadratmetergöße im Forum gepostet werden.

Gibt es nicht ein Tool die ins Forum gepostete Groß-Cover automatisch verhindert, bzw. gleich verkleinert ?

Beitrag geändert von Ollie (01.04.2010 15:44:02)

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#18 01.04.2010 19:54:28

Sauerkraut Män
Mauerkraut Sän.
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Ollie schrieb:
njdevil schrieb:

Die Freigabe zur Nutzung von Promomaterial (Künstlerbilder) von uns kontaktierter Label beinhaltet auch die Wiedergabe von Coverabbildungen. Ganz entscheidend ist in dem Zusammenhang übrigens, daß Wiedergabe nicht in "reproduktionsfähiger Qualität" geschieht (Größenbegrenzung), insofern habe ich eher Bauchschmerzen, wenn ich manche Bilder von CD oder DVD Covern sehe, die hier oft gedankenlos in Quadratmetergöße im Forum gepostet werden.

Gibt es nicht ein Tool die ins Forum gepostete Groß-Cover automatisch verhindert, bzw. gleich verkleinert ?

das wäre toll. Besonders auch für Avatar Bilder

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#19 01.04.2010 20:39:20

Toon
Ich
Registriert: 01.11.2007
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Nach meinem Laien-Verständnis (aus der Lektüre des Wikipedia-Artikels Schöpfungshöhe) sind Coverscans von anderen Webseiten relativ harmlos, da man durch blosses Abscannen keine eigenen Urheberrechte an dem Scan hat ("mangelnde Schöpfungshöhe").

Anders sieht es bei Fotos aus, auf denen nebem dem Cover noch andere Sachen wie z.B. der Fußboden zu sehen sind. Hier hat der Fotograf durch die Auswahl des Winkels aus dem er die Platte fotografierte, durch die Auswahl des Hintergrundes etc. ein neues Werk geschaffen und an diesem auch das Urheberrecht. Und hat durchaus die Möglichkeit andere Leute abzumahnen, die sein Foto ungefragt verwenden.

Beitrag geändert von Toon (01.04.2010 20:40:05)

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#20 01.04.2010 22:00:28

Bere
Progressiv, Psychedelische Musik Tante
Ort: Ostrand Ruhrpott
Registriert: 22.11.2006
Beiträge: 19.611

Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Da fallen mir gerade Richtlinien ein, die ich in einem anderen Forum gelesen habe... Moment mal...

*Edit:
Da wird einem nämlich ganz mulmig... Besonders bei den Beispielen weiter unten.

http://forum.tal-der-traeume.de/showthread.php?t=7681

Beitrag geändert von Bere (01.04.2010 22:01:13)

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#21 02.04.2010 17:59:52

Rachsucht
Mitglied
Ort: Düsseldorf
Registriert: 26.07.2007
Beiträge: 19

Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Simpler: Man trägt einfach nur noch ein und lässt andere die Cover hochladen. Dann ist man selbst doch aus dem Schneider, oder? big_smile

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#22 02.04.2010 19:34:07

lordsteel
Plüschlord
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Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Ich weiß nicht, irgendwie passt es aber jetzt hierein, ich hab wenig Lust die "Coverpolizei" zu spielen, aber oftmals fallen solche Sachen wie hier auf:
http://www.musik-sammler.de/media/307742
http://www.musik-sammler.de/media/319977
Ich kann ja schlecht das "Bild ersetzen" mit einem, zwar nach MS-Statuten "richtigen" Coverbild, aber eigentl. genauso falschen, weil ich (zumindest in einem von beiden Fällen) den Tonträger nicht in der Sammlung hab, und daher schon gar nicht als Urheber des Bildes in Frage komme.

Wie ist es gewünscht: Soll ich, wie in der Vergangenheit, das ignorieren was andere hochladen (außer es betrifft natürlich einen in meiner Verantwortlichkeit liegenden Datensatz) ODER soll ich als "stinknormaler" User den Verantwortlichen darauf hinweisen? Oder "Cover ersetzen" mit...ja mit welchen Coverbild?

Gebt mir mal Input wie ich mich verhalten soll.

Danke! smile

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#23 03.04.2010 13:55:51

Shyclad
Mitglied
Registriert: 03.02.2008
Beiträge: 757

Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

lordsteel schrieb:

Ich weiß nicht, irgendwie passt es aber jetzt hierein, ich hab wenig Lust die "Coverpolizei" zu spielen, aber oftmals fallen solche Sachen wie hier auf:
http://www.musik-sammler.de/media/307742
http://www.musik-sammler.de/media/319977
Ich kann ja schlecht das "Bild ersetzen" mit einem, zwar nach MS-Statuten "richtigen" Coverbild, aber eigentl. genauso falschen, weil ich (zumindest in einem von beiden Fällen) den Tonträger nicht in der Sammlung hab, und daher schon gar nicht als Urheber des Bildes in Frage komme.

Wie ist es gewünscht: Soll ich, wie in der Vergangenheit, das ignorieren was andere hochladen (außer es betrifft natürlich einen in meiner Verantwortlichkeit liegenden Datensatz) ODER soll ich als "stinknormaler" User den Verantwortlichen darauf hinweisen? Oder "Cover ersetzen" mit...ja mit welchen Coverbild?

Gebt mir mal Input wie ich mich verhalten soll.

Danke! smile

Ist doch einfach (kann man doch eindeutig aus dem bisher hier Geschriebenen ableiten): wenn du ein Bild des tatsächlichen Covers (und nur des Covers) hast, kannst du damit das vorherige Bild ersetzen, ansonsten vielleicht mal den Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, dass solche Bilder rechtlich geschützt sind, falls er es nicht selbst gemacht hat (was in dem Fall so aussieht), oder - falls er es selbst gemacht haben sollte - ihn auf auf dir Richtlinien für den Coverupload hier aufmerksam machen.

Beitrag geändert von Shyclad (03.04.2010 13:56:33)

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#24 06.04.2010 17:23:09

levanah
Chaos and Colour
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Beiträge: 5.282

Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Es gibt natürlich ein konkretes Problem: viele der User hier haben zwar einen PC und Internet - aber weder einen Scanner noch einen Fotoapparat verfügbar. Und auch die würden gerne komplette DS aufnehmen. Von daher hab ich ein wenig Verständis für die "Cover-Klauerei".

Ich fände es nett, wenn die Leute zuerst mal einfach fragen würden, ob sie das Coverbild von einem anderen DS benutzen dürfen. Da gibts User, die leihen sich einfach einen Coverscan aus, obwohl er nun wirklich wie die Faust aufs Auge passt. Z.B. hier hat einer ungefragt meinen CD-Single-Scan für seine 12"-Vinyl benutzt http://www.musik-sammler.de/media/441886
Sieht doch für eine 12" einfach Sch.....e und offensichtlich nach geklautem Coverbild aus.

Vielleicht wäre eine Art Cover-Börse ein Lösungsansatz. Wenn ein DS ohne Coverbild von anderen Usern in die Sammlung aufgenommen wurde, kann der DSV per Tastendruck ein Rundschreiben an die User auslösen, in dem z.B. steht:
Hi. Du hast meinen DS in Deine Sammlung aufgenommen. Wie Du siehst, fehlt noch das Coverbild. Ich habe leider weder Kamera noch Scanner, um ein Bild anzufertigen. Wenn Du hingegen diese Möglichkeit hast, wäre ich für ein Coverbild sehr dankbar.

Ich glaube, dass viele hier coverlose DS in ihre Sammlung aufnehmen und nichts tun, obwohl sie Scanner und/oder Kamera verfügbar hätten. Es fragt nur keiner ihre Eitelkeit, ob sie zur Gefälliglkeit bereit wäre...


die komplette sammlung und personal favourites
gott hat nie einen unterschied gemacht zwischen schwarz, weiss, blau, rosa oder grün. menschen sind einfach menschen. (bob marley)

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#25 06.04.2010 19:09:05

Unanimated79
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Beiträge: 44

Re: Coverabbildungen, "geliehene" Coverabbildungen rechtlich bedenklich?

Wieso kommt eigentlich keiner auf die Idee, dass auch das Scannen und anschließende einstellen auf der Seite eine Urheberechtsverletzung sein kann bzw. in der Regel sein wird?

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